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Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland

Immer mehr Menschen in Deutschland suchen Beratung, weil sie aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Job und im Alltag diskriminiert wurden. Oftmals verläuft die Suche jedoch erfolglos, denn die Beratungslandschaft bei Diskriminierung ist lückenhaft. Bislang ist eine Vollzeitkraft im Bundesdurchschnitt für die Beratung von mehr als 900.000 Einwohner*innen zuständig. Hinzu kommt, dass sich viele der Antidiskriminierungsberatungsstellen in den Städten befinden und der ländliche Raum unterversorgt ist.

Mit dem Förderprogramm respekt*land baut die Antidiskriminierungsstelle deshalb bundesweit das zivilgesellschaftliche Beratungsnetz zu Antidiskriminierung aus. Gemeinsam mit den Bundesländern entstehen so flächendeckende Strukturen, mit denen das Beratungsangebot bei Diskriminierung verbessert wird.

Förderprogramm respekt*land

Das Förderprogramm der Antidiskriminierungsstelle des Bundes berücksichtigt die Ergebnisse der Studie "Gut beraten. Auf dem Weg zu einer flächendeckenden
Antidiskriminierungsberatung in Deutschland."
Demzufolge ist aktuell eine Vollzeit-Berater*innenstelle im Bundesdurchschnitt für die Bedarfe von mehr als 900.000 Einwohner*innen zuständig. Der Umfang des AD-Beratungsangebotes variiert dabei erheblich zwischen den Bundesländern sowie innerhalb der Bundesländer zwischen urbanen Ballungsräumen und ländlich geprägten Regionen.

Um wirklich alle Menschen zu erreichen, die Hilfe brauchen, gibt es noch zu wenig Beratungsstellen und sie arbeiten zu oft prekär. 

Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, bei der Vorstellung der Studie im Oktober 2023.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat 2023 in Abstimmung mit den Ländern 35 Förderprojekte ausgewählt, darunter neun, die bundesweit wirken. Das Spektrum ist vielfältig und beinhaltet u.a. Projekte,

  • die in bisher stark unterversorgten Bundesländern erstmals Antidiskriminierungsberatung aufbauen wollen.
  • von erfahrenen Trägern aufgebaut wurden, die ihre Angebote auch in ländliche Regionen ihres Bundeslandes erproben.
  • die Beratungsbedarfe aus bisher wenig beleuchteten Bereichen in den Blick nehmen, z.B. in den Feldern Polizei, Schule, Gesundheitswesen.

2024 wird die Förderung auf das bisher nicht im Bundesprogramm „respekt*land“ vertretene Bundesland Bremen ausgedehnt.

Das Förderprogramm wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert von der Evaluierungs- und Beratungsinstitut IMAP GmbH.