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Unsere Förderung

Mit einem Förderprogramm hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2023 aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags mit dem flächendeckenden Ausbau des zivilgesellschaftlichen Beratungsnetzes zu Antidiskriminierung begonnen.

In Abstimmung mit den Bundesländern wurden die Förderprojekte ausgewählt, von denen neun bundesweit wirken. Gemeinsam mit den Ländern entstehen so flächendeckende Beratungsstrukturen, von denen die Menschen, die Diskriminierung bei der Arbeit oder im Alltag erleben, wohnortnah profitieren.

Dafür steht unser Förderprogramm: 

  • Lücken in der Antidiskriminierungsberatung werden in unterversorgten Gebieten geschlossen.
  • Der bundesweite Ausbau der Antidiskriminierungsberatung wird perspektivisch ein flächendeckendes Angebot schaffen.
  • Der Beratungsaufbau und -ausbau wird gemeinsam mit den Bundesländern vorangebracht.
  • Antidiskriminierungsberatung wird für alle im AGG genannten Merkmalsgruppen, also für Alter, Behinderung, Geschlecht, Rassismus und Antisemitismus, Religion/Weltanschauung und sexuelle Identität, aufgebaut.
  • Qualitätsentwicklung und Fachlichkeit von Beratungsangeboten werden gestärkt.

Informationen zu Zuwendungsmöglichkeiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes finden Sie hier.