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ADAS – Anlaufstelle Diskriminierungsschutz an Schulen LIFE – Bildung, Umwelt, Chancengleichheit e. V.

Die Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS) ist eine unabhängige schulspezifische Antidiskriminierungsberatungsstelle. ADAS berät und unterstützt Schüler*innen, Eltern/Sorgeberechtigte, Lehrkräfte, Schulbeschäftigte und Vertrauenspersonen des Schulumfelds aller Berliner Bezirke, die an einer Schule diskriminiert wurden, eine Diskriminierung beobachtet haben oder gegen eine Diskriminierung vorgehen möchten.

Das Wichtigste in Kürze

Schulform:
Berufsschule, Förderschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Grundschule, Gymnasium, Oberschule, Sekundarstufe
Handlungsfelder:
Externe Antidiskriminierungsberatung, Interventionen bei Diskriminierungsfällen
Angaben zum Träger des Praxisbeispiels:
Außerschulischer Träger, der mit allen Schulen zusammenarbeitet
Beratungsstellensuche_Bundesland
Beratungsstellensuche_Bundesland_Berlin
Diskriminierungskategorie:
alle Diskriminierungskategorien
Durchführung:
seit 2015

Kontakt

Aliyeh Yegane E-Mail: yegane@life-online.de Beratung E-Mail: beratung@adas-berlin.de Website: https://adas-berlin.de/

Durchführende Organisation

Die Anlaufstelle Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS) ist eine unabhängige schulspezifische Antidiskriminierungsberatungsstelle in Berlin, angesiedelt bei LIFE – Bildung, Umwelt, Chancengleichheit e. V.

Am Reflexionsgespräch Beteiligte

Am Reflexionsgespräch haben die Projektleitung, ein*e Berater*in und die Monitoringstelle der Beratungsstelle teilgenommen.

Ausgangslage und Motivation

Anlass der Eröffnung der Beratungsstelle im Jahr 2016 war der große Bedarf bei Schüler*innen und Eltern von vulnerablen Gruppen an außerschulischer, neutraler Beratung zu Diskriminierungsvorfällen und an parteiischer Unterstützung. Das zentrale Ziel ist es, Betroffene (qualifiziert) zu beraten. Sie sollen in ihrem Anliegen unterstützt werden, die erlebte Diskriminierung in der Schule zu thematisieren und gegen sie vorzugehen. Ziel ist auch, sie auf ihrem Beschwerdeweg zu empowern und fachlich zu begleiten. Dieses Ziel ist eng verbunden mit der Etablierung von wirksamen Beschwerdemechanismen bei Diskriminierungsfällen in Schulen. Der Aufbau außerschulischer, qualifizierter Beratungsstellen bildet hierfür ein wichtiges Element. 2016 war ADAS die erste unabhängige schulspezifische Antidiskriminierungsstelle in Deutschland, die räumlich getrennt und institutionell unabhängig von der Institution Schule eingerichtet ist. Sie verfolgt das Ziel, den Diskriminierungsschutz an Schulen sowohl zu fördern als auch weiterzuentwickeln.

Maßnahmenbeschreibung

Beratungsauftrag

ADAS berät und unterstützt Schüler*innen, Eltern/Sorgeberechtigte, Lehrkräfte, Schulbeschäftigte und Vertrauenspersonen des Schulumfelds berlinweit, die an einer Schule diskriminiert wurden oder gegen eine Diskriminierung vorgehen möchten. Dabei deckt das Beratungsangebot gleichermaßen alle Diskriminierungsdimensionen ab und richtet sich an alle Schulformen.

Einzelfallberatung

Der Erstkontakt der Ratsuchenden erfolgt in der Regel über Telefon oder E-Mail. Es gibt ebenso die Möglichkeit, eine Diskriminierung über ein Meldeformular einzureichen.

Das Beratungsgespräch wird in einem geschützten Raum angeboten. Hier haben Ratsuchende die Möglichkeit, über das Erlebte zu sprechen. Die Beratungsstelle unterstützt dabei, Klarheit über deren Anliegen zu gewinnen. Die Beratungsstelle zeigt Handlungsmöglichkeiten auf, wenn Ratsuchende etwas gegen die erlebte Diskriminierung unternehmen möchten. Die möglichen Handlungsschritte und Ziele werden gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickelt.

Eine mögliche Intervention kann die Begleitung zu einem Schulgespräch sein. Die Begleitung wird mit den Ratsuchenden vorbereitet, um abzustimmen, welche Ziele im Schulgespräch verfolgt werden. Häufig nehmen an solchen Schulgesprächen vonseiten der Schule eine große Zahl an Personen Teil, zum Beispiel die Schulleitung, die stellvertretende Schulleitung, Klassenlehrer*innen und Fachlehrer*innen. An dieser Stelle gehen die Berater*innen als parteiliche Unterstützung mit in das Gespräch, um die Seite des*der Schülers*in und/oder Eltern/Sorgeberechtigten zu stärken. Im Anschluss findet mit den Ratsuchenden ein Auswertungsgespräch statt.

ADAS arbeitet fallabhängig auch mit der Schulaufsicht zusammen. Insbesondere in den Fällen, in denen eine Klärung an der Schule selbst nicht möglich ist oder die Schulleitung ihrer Verantwortung nicht nachkommt, wendet sich ADAS an die Schulaufsicht.
Eine weitere Interventionsform kann die Verweisberatung sein. Wenn die Beratung abgeschlossen ist, kann es immer noch Anliegen der Ratsuchenden geben, die nicht in die Zuständigkeit der Beratungsstelle fallen. Dann verweist die Beratungsstelle unter anderem an Erziehungsberatungsstellen, das Jugendamt oder Nachhilfeinstitute weiter.

Monitoring

Im Jahr 2022 erhielt die Beratungsstelle 153 Meldungen, 130 davon mit Beratungswunsch. Hier haben Betroffene Beratungsleistungen in Anspruch genommen. Bei den Benachteiligungen waren Diskriminierungen anhand rassistischer Zuschreibungen mit Abstand am häufigsten benannt worden, gefolgt von Diskriminierung anhand der Religion/Weltanschauung und des Geschlechts/der geschlechtlichen Identität. Der Großteil der Fälle betrifft die Diskriminierung von Schüler*innen. Die Schüler*innen wenden sich jedoch selten selbst direkt an die Beratungsstelle. Am häufigsten sind es die Eltern/Sorgeberechtigten, die eine Diskriminierung melden.

Strategische und strukturelle Antidiskriminierungsarbeit

Neben der Einzelfallberatung arbeitet ADAS ebenso strategisch auf der strukturellen Ebene, um auch hier Herausforderungen und Missstände anzugehen. Eine fachliche Zusammenarbeit erfolgt unter anderem mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Landesantidiskriminierungsstelle Berlin, der LADG-Ombudsstelle Berlin sowie zivilgesellschaftlichen Akteur*innen der Antidiskriminierungsarbeit. Dabei spielt die Vernetzung innerhalb Berlins eine wichtige Rolle.

Verstetigung und Verankerung

Seit 2021 wird ADAS vom Land Berlin (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung) gefördert.

ADAS ist beim Trägerverein LIFE – Bildung, Umwelt Chancengleichheit e. V. – Teil des Bereichs „Diskriminierungsschutz und Diversität“. Zum Qualitätsmanagement und zur Qualitätssicherung zählen bei ADAS Supervisionen für Berater*innen, interne indikatorengestützte Selbstevaluation und Nachbefragung der Ratsuchenden. Die Arbeit von ADAS wird zudem von einem Fachbeirat begleitet.

Das Beratungsangebot von ADAS ist gut erreichbar und kann schnell und flexibel auf die Bedarfe der Ratsuchenden reagieren. In der Beratungspraxis ist das ein wichtiger Aspekt für Ratsuchende.

Durch die Beratungsarbeit kann zum Teil eine Abhilfe beziehungsweise Verbesserung der Situation für den*die Schüler*in der Schule erreicht werden. Betroffene fühlen sich gestärkt und empfinden es als sinnvoll, gegen Diskriminierung in der Schule vorzugehen. Andere Betroffene trauen sich dadurch eher, sich zu melden und sich (extern) zu beschweren.

Darüber hinaus wird in den Schulen eine Kultur der Besprechbarkeit von Diskriminierung unterstützt. Bereits sensibilisierte Lehrkräfte oder Eltern fühlen sich gestärkt, das Thema zu adressieren: Über die Jahre melden sich zunehmend auch Lehrkräfte, pädagogisches Personal und sogar Schulleitungen bei ADAS (siehe ADAS-Monitoringbericht). Häufig möchten diese sich beraten lassen, welche Schritte sie unternehmen können, um verantwortungsvoll mit einem Diskriminierungsvorfall umzugehen.

Gelingensfaktoren, Herausforderungen und Grenzen

Gelingensfaktoren

In den Jahren seit Beginn des Beratungsangebots konnte ADAS wesentliche Erkenntnisse sammeln, welche Interventionen in Schulen angemessen und zielführend sind, um Diskriminierungsfälle in Schulen anzusprechen und für die betroffenen Schüler*innen eine Verbesserung zu erreichen beziehungsweise Abhilfe zu schaffen und die diskriminierenden Äußerungen oder Handlungen zu beenden.

Die fachliche Vernetzung mit Akteur*innen der Antidiskriminierungsberatung (LADG-Ombudsstelle, andere Antidiskriminierungsberatungsstellen,Antidiskriminierungsstelle des Bundes) in Berlin ist ebenso ein wichtiger Aspekt der Verankerung des Beratungsangebots. Die Voraussetzungen für eine gelingende Vernetzungsarbeit auf der Ebene von Antidiskriminierungsstellen, wie sie in Berlin vorliegen, sind in anderen Städten nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme.

Weiterentwicklung der Instrumente der Antidiskriminierungsstellen

Um die Wirksamkeit des Beratungsangebots zu verstärken, empfiehlt ADAS, dass die Unterstützungsmöglichkeiten von Betroffenen durch unabhängige und schulexterne Antidiskriminierungsstellen gestärkt und weiterentwickelt werden.
Zudem sind aus Sicht von ADAS die Advocacy- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die fachliche Vernetzung und Zusammenarbeit weitere wichtige Handlungsfelder, um die vorrechtlichen und rechtlichen Interventionsmöglichkeiten zu erweitern und für Betroffene bekannter und zugänglicher zu machen.

Herausforderungen und Grenzen

Rolle der Schulleitung

Auf der Schulebene ist das Gelingen einer Intervention sehr stark von der Schulleitung abhängig. Die Wirksamkeit hängt damit von dem Verständnis, der Mitwirkung und Unterstützung der jeweiligen Schulleitung ab, die eine Schlüsselstellung bei der Bearbeitung von Diskriminierungsfällen und der Umsetzung von Maßnahmen in der Schule einnimmt.

Begrenzte Interventionsmöglichkeiten

Zudem sind die Interventionsmöglichkeiten einer externen Beratungsstelle begrenzt. Sie hat keine Sanktionierungsmöglichkeiten und ihre Empfehlungen haben keinen Verpflichtungscharakter. Eine Klage ist für die Betroffenen in der Regel keine (sinnvolle) Option, da ihnen meist eine schnelle Lösung wichtig ist, die möglichst geringe Viktimisierungsrisiken für die Schüler*innen mit sich bringt. Darum gibt es immer wieder Diskriminierungsfälle, bei denen die vorrechtliche Unterstützung von ADAS nichts bewirken kann.

Tipps für die Übertragung

Die Erfahrungen von ADAS zeigen, dass die Einrichtung von unabhängigen beziehungsweise schulexternen Antidiskriminierungsberatungsstellen mit schulspezifischer Expertise eine wichtige Unterstützung für Betroffene bieten und in vielen Diskriminierungsfällen wirksame vorrechtliche Interventionen in der Schule initiieren kann. Sie bilden darum innerhalb einer Antidiskriminierungsarchitektur auf lokaler und regionaler Ebene für Schulen einen wichtigen Baustein. Sie müssen jedoch von anderen Maßnahmen flankiert werden, wie zum Beispiel der Stärkung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes im Rahmen eines Landesantidiskriminierungsgesetzes, Fortbildung für Lehrkräfte, schulinternem diskriminierungssensiblem Beschwerdemanagement et cetera.

Logo: ADAS - Anlaufstelle Diskriminierungsschutz an Schulen

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