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Diskriminierung von Menschen aus dem östlichen Europa - Das Jobcenter als Schnittstelle zwischen Arbeitsmarkt und Wohlfahrtsstaat

2024

- Steckbrief zum Forschungsprojekt -

Die qualitativen Befunde zeigen ein ambivalentes Bild: In vielen Jobcentern begegnen Mitarbeitende Ratsuchenden engagiert und diskriminierungskritisch; zugleich treten häufig institutionelle Praktiken und rechtliche Vorgaben zutage, die antiosteuropäische Zuschreibungen verstärken.

Kernbefunde sind:

  • Rechtliche Hürden (z. B. der enge Nachweis des „Arbeitnehmerstatus“, fehlender Rechtsanspruch auf Integrationskurse) führen dazu, dass Personen aus dem östlichen Europa häufiger in prekären Lebenslagen verbleiben.
  • Institutionelle Routinen (strenge Prüfungen, Informations-Vorenthaltung, Fokus auf Prävention von „Sozialmissbrauch“) verstärken Misstrauen gegenüber Antragstellenden aus bestimmten Herkunftsländern und führen zu Ungleichbehandlung.
  • Individuelle Vorurteile bei Mitarbeitenden (Stereotype wie „arm“, „rückständig“, aber auch „fleißig, aber ausnutzbar“) prägen schnell Entscheidungen in Beratung und Vermittlung, weil Ermessensspielräume dies erlauben.
  • Intersektionale Effekte treffen besonders Rom*nja sowie Frauen mit Care-Verantwortung: Mehrfachbelastungen und Zuschreibungen verschärfen Ausschlussmechanismen.
  • Im Fall ukrainischer Geflüchteter ergibt sich ein Paradoxon: schneller Zugang zu Leistungen und Arbeitsmarkt über vorübergehenden Schutz erzeugt gleichzeitig neue Vorurteile (z. B. Vorwurf von „Privilegien“), und Maßnahmen wie der „Job-Turbo“ erhöhen das Risiko eines Abrutschens in den Niedriglohnsektor.

Diese Ebenen — rechtlich, institutionell, individuell — wirken zusammen und erzeugen einen sich selbst verstärkenden Mechanismus von Ausgrenzung, der die nachhaltige Teilhabe von Betroffenen erheblich erschwert.

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