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Expertise "Organisationspflichten von Arbeitgebenden"

Datum 16.06.2010

Um diskriminierende Benachteiligungen der Beschäftigten zu verhindern, hat der Gesetzgeber Arbeitgebenden in den §§ 11 – 13 AGG umfangreiche Organisationspflichten aufgegeben. Das vorliegende Gutachten untersucht Art und Umfang dieser Organisationspflichten, zeigt die Rechtsfolgen von Verstößen auf und untersucht etwaige Defizite der gesetzlichen Vorgaben.

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